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Dachsanierung mit Aufsparrendämmung

Für die nachträgliche Wärmedämmung eines Daches bestehen verschiedene Möglichkeiten. Bereits seit 1998 dämmen wir im Zuge einer Dachsanierung die Dachflächen von oben. Bei dieser Systemlösung wird die beste Dämmleistung mit der geringsten Materialstärke erreicht.

Die Dämmung besteht aus einem Polyurethan-Hartschaum. In der Umgangssprache ist diese Wärmedämmung bekannt als PU-Schaum, diese kommt z.B. auch in Kühlschränken oder Kühltruhen zum Einsatz.
Nach der Energieeinsparverordnung 2009 (ENEV), muss dieser Dämmstoff, bei einer Steildachsanierung, 100 mm stark sein. Bei einer Sanierung mit Mineralfaserdämmstoff im Zwischensparrensystem, müsste diese Dämmung 200 mm stark sein. Der Polyurethan-Dämmstoff überzeugt durch die beste Dämmleistung. Da die Aufsparrendämmung mit Nut- und Federverbindung vollflächig aufgebracht werden, entstehen keine Schwachpunkte in den Bereichen der Sparren und Mauerwerkskronen. Die Polyurethan-Aufsparrendämmung ist oberseitig mit Bahnen versehen, die in den Überdeckungsbereichen miteinander verklebt werden. Dadurch ist eine wasserführende Ebene schon in der Ausführungszeit geleistet.
Die komplette Sanierungsmaßnahme erfolgt bei der Aufsparrendämmung von außen, sämtliche Decken- oder Dachschrägenverkleidungen verbleiben in ihrem ursprünglichen Zustand. Somit kommt es in den Wohnräumen zu keiner Beeinträchtigung während der Sanierung.

Objektbezogen erfolgt für jede Sanierungsmaßnahme ein Bauphysikalischer und statischer Nachweis. Hier wird die erforderliche Dämmstoffdicke der Aufsparrendämmung unter Berücksichtigung des vorhandenen Aufbaues (z.B. Rigips, alte vorhandene Dämmung) festgelegt, sowie die Anordnung einer Wind- und Dampfbremse. Der statische Nachweis dient zur Festlegung der Befestigungspunkte des Dachpaketes. Die Polyurethan-Aufsparrendämmung sorgt für eine konstante Raumtemperatur im Winter und im Sommer, und damit für mehr Lebensqualität für das Wohnen unter dem Dach.

Die KFW-Bank fördert die Dachsanierung mit einer Aufsparrendämmung ab einer Dämmstoffdicke von 120 mm.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns im Zuge einer Dachsanierung einen Energieausweis. Seit 2008 müssen Hausbesitzer bei Vermietung oder Verkauf dem Mieter oder Käufer einen Energieausweis vorlegen, damit diese die zu erwartenden Energiekosten einschätzen können. Die ENEV ist ein Teil des deutschen Baurechts. In der ENEV wird dem Bauherren für Neubauten und Sanierungen ein Standard für den energiesparenden Wärmeschutz vorgeschrieben. Die Neufassung der ENEV ist seit dem 01.10.2009 gültig.

Für die Einhaltung der Anforderungen aus der ENEV ist u.a. der Bauherr verantwortlich, sowie auch Personen, die "im Auftrag des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden." Nach Durchführung einer Sanierung erhält der Bauherr oder Eigentümer eine formlose schriftliche Bestätigung, dass die Anforderungen der ENEV eingehalten wurden.

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